Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer in Deutschland vor ungerechtfertigten Kündigungen durch gesetzliche Vorgaben. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für Unternehmen mit mehr als zehn Vollzeitmitarbeitern und erfordert einen sozial gerechtfertigten Grund für Kündigungen. Arbeitnehmer können Kündigungen vor dem Arbeitsgericht anfechten, wenn sie formell oder sachlich fehlerhaft sind. Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und sozialer Stabilität.